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SG Nürnberg, 15.10.1998 - S 5 AL 681/97 |
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Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 15.10.1998 - S 5 AL 681/97
- LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 379/98
- BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 69/03 R
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 379/98
Zum Erfordernis einer Arbeitserlaubnis für das Tätigwerden eines türkischen …
Dagegen erhob der Kläger am 22.08.1997 Klage zum Sozialgericht (SG) Nürnberg und beantragte, unter Aufhebung der Bescheide vom 30.06.1997 und 07.08.1997 festzustellen, dass er für die Tätigkeit auf den LKWs der N.GmbH im grenzüberschreitenden Verkehr in Deutschland keiner Arbeitserlaubnis bedürfe (Az: S 5 Al 681/97).Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf die Akten des SG (S 5 Al 681/97) und der Beklagten verwiesen, deren Inhalte zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden.
- BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 69/03 R
Verbot der Beschränkung des Dienstleistungsverkehrs mit der Türkei
das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 15. Oktober 1998 - S 5 AL 681/97 - sowie das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. Juli 2000 - L 11 AL 379/98 - aufzuheben, soweit die Berufung zurückgewiesen worden ist, und die Klage abzuweisen.